Kosten

Gesetzliche Krankenversicherung

Psychotherapie ist keine Regelleistung, wird jedoch von den gesetzlichen Krankenversicherungen bei entsprechender Indikation und Antragsstellung komplett finanziert. Ich verfüge über eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen für die psychotherapeutische Behandlung gesetzlich versicherter Patienten. Sie benötigen für eine psychotherapeutische Behandlung nur Ihre Versichertenkarte, die ich einmal im Quartal einlesen muss. Eine Überweisung von einem Arzt (z.B. Hausarzt) ist nicht notwendig.

Private Krankenversicherung

Die Kosten für eine psychotherapeutische Behandlung werden i.d.R. von den privaten Krankenversicherungen übernommen. Die jeweiligen Bedingungen für die Kostenübernahme und die Sitzungszahl hängen von Ihrer Vertragsgestaltung ab. Bitte informieren Sie sich hierzu und über die notwendigen Formulare frühzeitig. Im Falle einer Antragsstellung unterstütze ich Sie selbstverständlich.

Beihilfe

Auch hier werden die Therapiekosten i.d.R. erstattet, hierfür muss innerhalb der ersten fünf probatorischen Sitzungen ein Kostenübernahmeantrag gestellt und ein Bericht verfasst werden. Die benötigten Formulare erhalten Sie bei der für Sie zuständigen Beihilfestelle. Im Falle einer Antragsstellung unterstütze ich Sie selbstverständlich.

Selbstzahler

Wenn Sie dies wünschen, können Sie die Behandlungskosten für die psychotherapeutische Behandlung auch privat zahlen. In diesem Fall orientiert sich mein Honorar an der Gebührenordnung für Ärzte/Psychologische Psychotherapeuten (GOÄ/GOP).

Psychologische Beratung und Coaching

Hier wird der Preis im Einzelfall ausgehandelt und richtet sich nach Zweck und Umfang der Beratung.

Paartherapie/-beratung

Es handelt sich hierbei um keine Leistung der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherungen. Der Preis wird daher im Einzelfall ausgehandelt und richtet sich nach Zweck und Umfang.